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Umgangsregelungen

von Jörg Schrewentigges

Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Möglichkeit der Bestellung eines Umgangspflegers vorgesehen. Dieser soll bei schwerwiegenden Konflikten sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht. Außerdem wird das Ermessen der Familiengerichte bei der Verhängung von Ordnungsmitteln im Falle einer Zuwiderhandlung gegen eine Umgangsregelung erweitert.

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