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Neues Familienprozessrecht: Die Scheidung wird einfacher

von Jörg Schrewentigges

Ein neues Prozessrecht sorgt für mehr Klarheit im Familienrecht. Kindschaftssachen werden nun vorrangig behandelt.

Bisher fehlte es in diesem Rechtsgebiet an Systematik: In. familiengerichtlichen Verfahren. fanden bislang verschiedene. Verfahrensordnung gleichzeitig Anwendung: die Zivil-prozessordnung, das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit, Hausratsverordnung etc.

Mit dem Großen Familiengericht wird die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert. Bisher entscheiden in Familiensachen teils unterschiedliche Gerichte. So ist nach der bisherigen Rechtslage für das Scheidungsverfahren das Familiengericht zuständig, für Fragen des Gesamtschuldnerausgleiches unter Eheleuten hingegen die Zivilabteilung der Amtsgerichte beziehungsweise das Landgericht. Diese zersplitterte Zuständigkeit führte oft zu Ungereimtheiten. Nun werden alle mit Ehe und Familie verbundenen Streitigkeiten bei dem Großen Familiengericht in einer Hand liegen. 

Das familiengerichtliche Verfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden künftig vom Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) geregelt.

Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe regeln, sind zukünftig vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Diese Angelegenheiten werden in einem Termin erörtert. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.

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