von Jörg Schrewentigges
Das vielfach geänderte und nachgebesserte Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammt noch aus dem Jahr 1898. Das neue Gesetz definiert nun erstmals die Verfahrensbeteiligten und ihre Rechte im Verfahren und sieht weitere Änderungen vor. Einvernehmliche Konfliktlösungen zwischen den Beteiligten werden gefördert.