Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im (Individual-)Arbeitsrecht stehen in der anwaltlichen Praxis die Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund. Die Kündigung durch den Arbeitgeber und ist auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Bei der Kündigung ist zwischen der außerordentlichen, fristlosen und der ordentlichen, fristgemäßen Kündigung zu unterscheiden.

Insbesondere stellt sich die Frage nach dem Kündigungsschutz gegen eine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung. Bei der personenbedingten Kündigung geht es oft um eine Krankheit des Arbeitnehmers. Eine verhaltensbedingte Kündigung hat arbeitsvertragliche Pflichtwidrigkeiten des Arbeitnehmers zum Gegenstand, grundsätzlich ist zuvor eine Abmahnung erforderlich. Die betriebsbedingten Kündigung setzt einen betriebsbedingten Kündigungsgrund voraus. Entscheidend ist für den Arbeitnehmer, dass er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt, ansonsten hat er kaum noch Rechte.

Der Arbeitnehmer sollte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besondere Vorsicht bei dem walten lassen, was er unterschreibt. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages etwa sollte stets rechtlich überprüft werden, eine sogenannte Ausgleichsquittung geht arbeitgeberseits oft einher mit einem Verzicht der Rechte auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Mobbing, das Arbeitszeugnis, die Zahlung einer Abfindung, Fragen der Befristung von Arbeitsverhältnissen, Altersteilzeit und der Urlaubsanspruch sind nur einige weitere Stichpunkte aus dem umfangreichen und komplexen Rechtsgebiet.