EDV-Recht

EDV-Computerrechtrecht

Für die Juristen ist das EDV-/ Computerrechtrecht ein recht neues Themengebiet, hält man sich vor Augen, dass man überwiegend mit den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches, das im Jahr 1900 eingeführt wurde, zu arbeiten hat.

Das Spektrum ist breit: Rechtsfragen im Bereich des Internets, etwa die Frage nach einem wirksamen Vertragsschluss, Urheberrechtsfragen bei der Homepage, Auktionen bei ebay, Haftung für Links und die berühmt-berüchtigten "Dialer" spielen immer wieder eine Rolle.

Daneben ist regelmäßig die Frage nach der Gewährleistung bei dem Kauf von Hard- und Software des privaten Nutzers und von gewerblichen Kunden zu klären. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Erwerb von Standard-Software, der grundsätzlich das Kaufvertragsrecht zu Grunde liegt und der sogenannten Individual-Software, massgeschneiderte Progamme, für die das Recht des Werkvertrages anzuwenden ist.

Bei dem Erwerb von Hard- und Software von einem Lieferanten stellt sich oft die Frage nach der Rechtsnatur des Vertrages. Denn bei diesem Rechtsgeschäft liegen regelmäßig verschiedene Vertragstypen zu grunde. Im gewerblichen Bereich sind oftmals auch die Vorschriften über das Leasing zu beachten.