Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht ist ein umfangreiches und vielfältiges Rechtsgebiet mit zahlreichen Fragestellungen. Häufige Gesetzesänderungen, die von der Rechtsprechung erst konkretisiert werden, erfordern eine ständige Ausein-andersetzung mit den Thema.

Neben dem Verfahren auf Scheidung der Ehe / Aufhebung einer Lebenspartnerschaft mit der Klärung des Versorgungsausgleiches - grundsätzlich ist für die Scheidung Voraussetzung, dass die Eheleute ein Jahr lang voneinander getrennt leben - ist in der Praxis das Unterhaltsrecht von besonderer Bedeutung. Hier ist bei Ehegatten zu unterscheiden zwischen dem Trennungsunterhalt - bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe - und dem nachehelichen Unterhalt, ab Rechtskraft der Scheidung.

Weiter ist der Kindesunterhalt ein Thema, hier gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle Auskunft zu den Regelsätzen. Der Verwandtenunterhalt und der Unterhalt für die nichteheliche Kindesmutter spielen weiter eine Rolle.

Bei dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bleibt es heutzutage regelmäßig bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes, die Schwierigkeiten haben sich hier in den Bereich des Besuchs- und Umgangsrechtes verlagert. Zum 01. September 2009 führt der Gesetzgeber hier die Institution des Umgangspflegers ein, um schwierige Besuchskontakte besser zu gestalten.

Hinsichtlich des während der Ehe erworbenen Vermögens gilt es, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft den Zugewinnausgleich zu berechnen. Zwischen den Parteien geschlossene Eheverträge sind zu überprüfen. Der während der Ehe erworbene Hausrat wird verteilt, manchmal ist die gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung erforderlich.

Weiter sind erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen zu klären, wenn die Eheleute sich trennen, ebenso der Ausgleich betreffs gemeinsamer Verbindlichkeiten, der Gesamtschuldnerausgleich. Eheverträge, Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen werden erarbeitet. Das Recht der Nichtehelichen Lebensgemeinschaft gewinnt an Bedeutung.

Anhand dieser Einführung in das Familienrecht können Sie ersehen, dass vielfache Regelungsbedürfnise bestehen. Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn man sich auch nach der oft - und für beide Seiten - schmerzlichen Trennung vernünftig einigen kann.

Anlaufstellen zur Eheberatung und Mediation etc. können genannt werden, weiter kooperieren wir mit der Praxis für Psychotherapeutische Medizin Dr. Dr. med. Herbert Mück, Pattscheider Weg 29, 51061 Köln.