Das Verkehrsrecht betrifft in erster Linie die Abwicklung eines Unfalles im Straßenverkehr. Geschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, zum Beispiel bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und zur Abwicklung des Sachschadens (Abrechnung auf Reparaturkosten- oder Totalschadenbasis / Nutzungsausfall / Mietwagenkosten / Einschaltung eines Sachverständigen etc.) steht im Vordergrund.
Bei einem Unfall sind Sie auf sich allein gestellt. Damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen, empfehle ich Ihnen, sich bei einem Unfall wie folgt zu verhalten:
Selbst bei einem einfachen Unfall ist die Rechtslage oft kompliziert. Dies betrifft insbesondere zahlreiche Schadenspositionen, die der Laie nicht kennt. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten zustehen? Aus Gründen der Waffengleichheit empfiehlt es sich daher, einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen gegenüber den erfahrenen Sachbearbeitern der Versicherungen vertritt.
Zu den Kosten: Hat allein der Gegner den Unfall verursacht, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die Gebühren des Anwaltes Ihrer Wahl zu übernehmen.
Im Rahmes des Verkehrsrechtes sind regelmäßig Berührungspunkte zum strafrechtlichen Bereich gegeben, z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder der Vorwurf eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr, der Nötigung oder der (fahrlässigen) Körperverletzung.
Daneben spielt das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eine Rolle: die "rote Ampel", Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit, Missachtung der Vorfahrt, Parkverstösse u.s.w. sowie die Frage nach dem Entzug / der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.