Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht betrifft in erster Linie die Abwicklung eines Unfalles im Straßenverkehr. Geschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, zum Beispiel bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und zur Abwicklung des Sachschadens (Abrechnung auf Reparaturkosten- oder Totalschadenbasis / Nutzungsausfall / Mietwagenkosten / Einschaltung eines Sachverständigen etc.) steht im Vordergrund.

Bei einem Unfall sind Sie auf sich allein gestellt. Damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen, empfehle ich Ihnen, sich bei einem Unfall wie folgt zu verhalten:

  • Unfallstelle absichern, sofort (und immer!) die Polizei verständigen.
  • Bewahren Sie kühlen Kopf! Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner einschüchtern und geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab.
  • Verändern Sie nichts, bevor die Polizei am Unfallort ist. Wird doch etwas bewegt, fertigen Sie eine Skizze an oder fotografieren Sie.
  • Notieren Sie den Namen des Fahrers, des Halters, das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei und korrigieren Sie eventuelle Unstimmigkeiten.
  • Lassen Sie sich vor Ort nicht beeinflussen. Nehmen Sie keine „kostenlosen“ Angebote von unseriösen Unfallhelfern (Abschleppunternehmen, Werkstätten) an, mit denen die Abtretung Ihrer Ansprüche verbunden ist. Sie können die Werkstatt selbst bestimmen und bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben.
  • Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Gegners verbunden werden oder diese mit Ihnen Kontakt aufnimmt, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen. Treffen Sie keine Vereinbarungen über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Gutachters etc. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Anschein schnelle Hilfe. Letztlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.

Selbst bei einem einfachen Unfall ist die Rechtslage oft kompliziert. Dies betrifft insbesondere zahlreiche Schadenspositionen, die der Laie nicht kennt. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten zustehen? Aus Gründen der Waffengleichheit empfiehlt es sich daher, einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen gegenüber den erfahrenen Sachbearbeitern der Versicherungen vertritt.

Zu den Kosten: Hat allein der Gegner den Unfall verursacht, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die Gebühren des Anwaltes Ihrer Wahl zu übernehmen.

Im Rahmes des Verkehrsrechtes sind regelmäßig Berührungspunkte zum strafrechtlichen Bereich gegeben, z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder der Vorwurf eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr, der Nötigung oder der (fahrlässigen) Körperverletzung.

Daneben spielt das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eine Rolle: die "rote Ampel", Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit, Missachtung der Vorfahrt, Parkverstösse u.s.w. sowie die Frage nach dem Entzug / der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Zurück