Fachanwalt für Familienrecht

Jörg Schrewentigges Fachanwalt für Familienrecht

Ich gehöre zum Jahrgang 1965 und habe in Köln studiert. Nach Abschluss des Zweiten juristischen Staatsexamens habe ich mich 1997 in Bergisch Gladbach als Rechtsanwalt niedergelassen. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht* und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Der evangelischen Gnadenkirche in Bergisch Gladbach bin ich verbunden und arbeite dort ehrenamtlich, unter anderem als Presbyter, mit.

Die Schwerpunkte meiner Arbeit liegen im Zivilrecht: Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht, ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das EDV-/ Computerrecht.

Selbstverständlich werden auch - im Netzwerk mit weiteren Kollegen - Mandate aus anderen Rechtsgebieten bearbeitet. Unser Ziel ist eine umfassende Rechtsberatung und beinhaltet die Vertretung Ihrer Interessen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Hier können Sie sich ein Video von Rechtsanwalt Jörg Schrewentigges anschauen, der Talkgast von Tagesschausprecher Mark Bator in dessen Sendung "Mein gutes Recht" war.

Entscheidend ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Entscheidend ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Im Vordergrund steht eine vorausschauende, gestaltende Rechtsberatung - dies spart Zeit und Kosten! Zugegeben: Wir sind keine Großkanzlei. Wir haben keinen Besprechungsraum mit Domblick. Wir tragen keine maßgeschneiderten Anzüge und vertreten auch keine Weltkonzerne. Aber: Wir sind mehr als nur Juristen. Aus Überzeugung. Unsere Ambition ist, unsere Mandanten rechtlich wie menschlich einfühlsam und kompetent zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten.

  • Wir sind für unsere Mandanten da, wenn sie uns brauchen.
  • Wir vergeben Termine schnell und flexibel
  • Wir schaffen tragfähige und dauerhafte Lösungen für die Zukunft.
  • Wir bieten eine Erstberatung zum Festpreis an.

* Ausbildung zum und Anforderungen an einen Fachanwalt: Die BundesRechtsAnwaltsOrdnung (BRAO) und die Fach-Anwaltszulassungs-Ordnung (FAO) enthalten die Vorschriften für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes. In bestimmten Rechtsgebieten verleihen die Anwaltskammern die Titel eines „Fachanwaltes“. Voraussetzung für den „Fachanwalt Familienrecht“ ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung auf dem weiten Gebiet des Familienrechts. Um die Zusatzqualifikation zu erwerben, muss der Anwalt bereits mehrere Jahre als Anwalt zugelassen sein. Berufsanfänger können diese Qualifikation daher nicht erwerben.

Der Fachanwalt muss einen aufwendigen Fachlehrgang eines zugelassenen Fortbildungsinstitutes besuchen und mehrere Bausteine durch erfolgreich bestandene Klausuren abschließen.

Dabei werden auch die an das Familienrecht angrenzenden Rechtsgebiete wie das Erbrecht, das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht einbezogen. Mit diesem erfolgreich absolvierten Bausteinen muss der künftige Fachanwalt seine besonderen theoretischen Kenntnisse gegenüber der Anwaltskammer nachweisen. Die praktischen Fähigkeiten muss er durch eine Liste von bearbeiteten Fällen belegen, die er gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich bearbeitet hat. Die Fachausschüsse prüfen dabei exemplarisch einzelne Fälle und lassen sich auch stichprobenhaft die Akten zusenden. In den Fachanwaltsausschüssen sitzen meist drei Anwälte, die unabhängig voneinander jeweils ein dem Antrag auf Zulassung des „Fachanwalt Familienrecht“ zustimmen müssen.

Damit der „Fachanwalt Familienrecht“ bei sich ständig verändernden Gesetzen auch künftig entsprechend qualifiziert ist, muss dieser jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er sich fortbildet.