Kontaktabbruch führt nicht zum Verlust von Unterhalt
Die "Aufkündigung des familiären Bandes" gegenüber erwachsenen Kindern ist noch keine "schwere Verfehlung", die zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem im Februar 2014 verkündeten Beschluss. (XII ZB 607/12)
Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht. Sie verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen vor zwei Jahren gestorbenen Vater.
Vier Jahrzehnte lang wollte ein Friseur aus Bremen nichts von seinem Sohn wissen. Nach der Scheidung brach er den Kontakt ab, reagierte auf Annäherungsversuche ablehnend und enterbte sein Kind später.
2008 musste der Vater in ein Pflegeheim. Seine schmale Rente reichte für die Kosten nicht aus, die Stadt musste einspringen. Der Sohn weigerte sich zu zahlen und scheiterte vor dem Amtsgericht Delmenhorst. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg gab dem Beamten dagegen recht. Die Inanspruchnahme des Sohnes sei grob unbillig, hieß es
Der Vater habe sich bewusst und dauerhaft von jeglicher Beziehung abgelöst und sich damit außerhalb des familiären Solidarverbandes gestellt. Das sei außerdem auf eine Weise geschehen, die für sein Kind traumatisierend gewesen sei.
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